Ihr Netzbetreiber
für eine sichere Versorgung.

Mit moderner Netzinfrastruktur sichern wir die Strom- und Erdgasversorgung in Haltern am See.

Netzbetreiber
Stadtwerke Haltern am  See

Die Stadtwerke Haltern am See betreiben die Netze für Strom und Erdgas in Haltern am See und allen seinen Ortsteilen. Die sichere, preisgünstige und effiziente Versorgung unserer Kunden steht dabei im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Deshalb investieren wir nachhaltig in die Erweiterung und Erneuerung unserer Netzinfrastruktur.

Allen Energieanbietern und Energieabnehmern ermöglichen wir den diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen sowie deren Nutzung.

Ansprechpartner

Schreiben der Deutschen Messwesen zum Smart-Meter-Einbau

Uns ist bekannt geworden, dass die Deutsche Messwesen GmbH derzeit einige Kundinnen und Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Haltern am See GmbH anschreibt. Vergleichbare Schreiben werden derzeit auch an Verbraucherinnen und Verbraucher in anderen Regionen Deutschlands versandt.

Bei der Deutschen Messwesen handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Das Unternehmen ist unabhängig von der Stadtwerke Haltern am See GmbH tätig.

Die Deutsche Messwesen GmbH wirbt darin für den Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) und erweckt mit dem Schreiben den irreführenden Eindruck, dass der Kunde / die Kundin dazu verpflichtet sei.

Vor diesem Hintergrund weisen wir auf Folgendes hin:
Sie sind nicht verpflichtet, aufgrund dieses Schreibens einen Vertrag mit der Deutschen Messwesen GmbH abzuschließen und / oder dort den Einbau eines Smart Meters zu beauftragen. Lassen Sie sich daher nicht von in den Schreiben gemachten, angeblichen Angeboten verunsichern.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die Stadtwerke Haltern am See GmbH für den gesetzlich vorgesehenen Einbau intelligenter Messsysteme in ihrem Netzgebiet verantwortlich. Ist bei Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Einbau eines intelligenten Messsystems vorgesehen, müssen Sie nicht selbst tätig werden. Sie haben keine Handlungspflicht. Vielmehr ist Adressat der Ausstattungspflicht nach § 29MsbG in den dort normierten Fällen der grundzuständige Messstellenbetreiber, aber keinesfalls der Kunden/ die Kundin.

Grundsätzlich besteht für Sie – losgelöst vom vorbeschriebenen gesetzlich Smart Meter Ausbau – auch die Möglichkeit, einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wählen. In diesem Fall ist jedoch der Abschluss eines gesonderten Vertrages über den Messstellenbetrieb erforderlich.

Sollte bei Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts ein Zählerwechsel anstehen, werden Sie daher von der Stadtwerke Haltern am See GmbH rechtzeitig informiert.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, sich vor einem Wechsel bzw. Vertragsschluss den konkreten Vertrag, insbesondere die damit einhergehenden Kosten, die Vertragslaufzeiten, Kündigungsbedingungen sowie weiteren Vertragsbedingungen sorgfältig anzuschauen und zu überprüfen.