Am Schüttenwall entstehen drei Gebäudekomplexe in Holz-Hybridbauweise inkl. Tiefgaragen- und Fahrradstellplätzen (auch für Lastenräder). Hiermit wird ein städtebaulicher Akzent gesetzt, bei dem ökologische Gesichtspunkte eine wichtige Rolle spielen. Es werden barrierefreie Gewerbe- & Wohnflächen entstehen. Geplant sind fünf Gewerbeeinheiten à 150-340m² inkl. Teilklimatisierung und 37 Wohneinheiten à 55-110m². Das Gebäude verfügt über Tiefgaragenplätze für die Gewerbeeinheiten sowie die Bewohner und einen Kleinkindspielplatz im Außenbereich.
Nachdem der Architektenwettbewerb 2021 erfolgreich durchgeführt wurde, hat die FEG in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Lukas Droste Architekten aus Kassel die weiteren Planungen vorangetrieben und der Bauantrag wurde zwischenzeitlich genehmigt. Aufgrund der stark gestiegenen Baukosten sind wir auf Förderungen angewiesen und warten daher auf eine entsprechende Förderungsmöglichkeit für dieses Projekt, um attraktive Mietpreise anbieten zu können.

Die Parkplatzsituation am Schüttenwall kennen wir gut. Daher werden wir so spät wie möglich die Gebäude abreißen, damit die Parkflächen solange wie möglich zur Verfügung stehen. Der Abriss wird für den Zeitraum kurz vor der Bauphase anvisiert.
Der Baustart für dieses Projekt wird erst nach der Vorstellung in der breiten Öffentlichkeit erfolgen. Der Zeitpunkt steht noch nicht fest.
Es entstehen drei Gebäudekomplexen im Holz-Hybridbau mit Tiefgaragen- und Fahrradstellplätzen (auch für Lastenräder). In den drei Gebäudekomplexen wird es barrierefreie Gewerbe- und Wohnflächen geben. Insgesamt handelt es sich um Gewerbeeinheiten à 150-340 m² inkl. Teilklimatisierung und 37 Wohneinheiten à 55-110 m².
Es ist beabsichtigt, die entstehenden Flächen zu vermieten. Die finale Entscheidung dazu steht noch aus.
Wir orientieren uns grundsätzlich am Marktpreis für Wohn- bzw. Gewerbeimmobilien in Haltern am See. Die Mietverträge werden wir entsprechend Ihrer und unserer Bedürfnisse individuell aushandeln.
Falls Sie Fragen zu diesem Projekt haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: info@feg-haltern.de
Uns ist bekannt geworden, dass die Deutsche Messwesen GmbH derzeit einige Kundinnen und Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Haltern am See GmbH anschreibt. Vergleichbare Schreiben werden derzeit auch an Verbraucherinnen und Verbraucher in anderen Regionen Deutschlands versandt.
Bei der Deutschen Messwesen handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Das Unternehmen ist unabhängig von der Stadtwerke Haltern am See GmbH tätig.
Die Deutsche Messwesen GmbH wirbt darin für den Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) und erweckt mit dem Schreiben den irreführenden Eindruck, dass der Kunde / die Kundin dazu verpflichtet sei.
Vor diesem Hintergrund weisen wir auf Folgendes hin:
Sie sind nicht verpflichtet, aufgrund dieses Schreibens einen Vertrag mit der Deutschen Messwesen GmbH abzuschließen und / oder dort den Einbau eines Smart Meters zu beauftragen. Lassen Sie sich daher nicht von in den Schreiben gemachten, angeblichen Angeboten verunsichern.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die Stadtwerke Haltern am See GmbH für den gesetzlich vorgesehenen Einbau intelligenter Messsysteme in ihrem Netzgebiet verantwortlich. Ist bei Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Einbau eines intelligenten Messsystems vorgesehen, müssen Sie nicht selbst tätig werden. Sie haben keine Handlungspflicht. Vielmehr ist Adressat der Ausstattungspflicht nach § 29MsbG in den dort normierten Fällen der grundzuständige Messstellenbetreiber, aber keinesfalls der Kunden/ die Kundin.
Grundsätzlich besteht für Sie – losgelöst vom vorbeschriebenen gesetzlich Smart Meter Ausbau – auch die Möglichkeit, einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wählen. In diesem Fall ist jedoch der Abschluss eines gesonderten Vertrages über den Messstellenbetrieb erforderlich.
Sollte bei Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts ein Zählerwechsel anstehen, werden Sie daher von der Stadtwerke Haltern am See GmbH rechtzeitig informiert.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, sich vor einem Wechsel bzw. Vertragsschluss den konkreten Vertrag, insbesondere die damit einhergehenden Kosten, die Vertragslaufzeiten, Kündigungsbedingungen sowie weiteren Vertragsbedingungen sorgfältig anzuschauen und zu überprüfen.