Barrierefreiheit

Information zur Barrierefreiheit für die Webseite der Stadtwerke Haltern am See GmbH

Die Stadtwerke Haltern am See GmbH ist bestrebt, ihre digitalen Angebote – einschließlich mobiler Anwendungen, Websites und weiterer Online-Dienste – so barrierefrei wie möglich bereitzustellen. Als regulierter Dienstleistungserbringer im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) unterliegt die Stadtwerke Haltern am See GmbH den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit.
Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG sind wir verpflichtet, Informationen zur Barrierefreiheit öffentlich bereitzustellen. Die vorliegende Erklärung bezieht sich auf die Website www.stadtwerke-haltern.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Die Erklärung wurde am 30.06.2025 erstellt und zuletzt am 26.05.2026 aktualisiert. Sie ist in barrierefreier Form veröffentlicht, um den Anforderungen des BFSG in vollem Umfang zu entsprechen.

Beschreibung der Dienstleistung

Die Website Stadtwerke Haltern am See GmbH ist ein zentrales digitales Angebot, das Privat- und Geschäftskunden umfassende Online-Dienste bereitstellt. Über das Portal können Nutzer unter anderem folgende Funktionen nutzen:

  • Informationen zu Energieprodukten und Tarifen abrufen
  • Vertrags- und Kundendaten im Online-Kundenportal verwalten
  • Zählerstände übermitteln
  • Kontaktdaten und Zahlungsarten bearbeiten
  • Serviceanfragen stellen und Zusatzangebote nutzen


Die Website richtet sich an alle Kunden, die ihre Energieversorgung online verwalten und sich über die Dienstleistungen der Stadtwerke Haltern am See GmbH informieren möchten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nach aktuellem Prüfstand teilweise mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar.

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit. Als technische Bewertungsgrundlage werden insbesondere die EN 301 549 sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA herangezogen. Ergänzend werden Anforderungen aus WCAG 2.2 AA berücksichtigt, soweit sie für die Nutzung der Website relevant sind.

Die Website wurde im Rahmen eines Relaunchs überarbeitet. Zentrale Seitenbereiche, Navigationen, Bedienelemente und mobile Darstellungen wurden technisch geprüft und optimiert. Die Prüfung erfolgte durch automatisierte Tests, manuelle Tastaturprüfungen, Screenreader-Stichproben sowie technische Prüfungen ausgewählter Templates und Komponenten.

Nicht oder noch nicht vollständig barrierefrei sind derzeit insbesondere folgende Inhalte und Bereiche:

  • PDF-Dokumente und andere Download-Dokumente sind teilweise noch nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere Dokumente aus bestehenden Beständen oder externen Quellen. Die Dokumente werden schrittweise geprüft und überarbeitet.
  • Einzelne Bildalternativen werden noch redaktionell geprüft, insbesondere dort, wo Bildmaterial im Rahmen des Relaunchs ausgetauscht wurde.
  • Eingebundene oder verlinkte externe Dienste und Systeme, zum Beispiel Kundenportal, Formulare, Bestell- oder Tarifabschlussstrecken, Authentifizierungs- oder Zahlungsfunktionen, werden gesondert betrachtet. 
  • Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache werden noch gesondert geprüft beziehungsweise vorbereitet.

 

Die Stadtwerke Haltern am See arbeiten daran, die noch bestehenden Barrieren schrittweise zu reduzieren. Die Überarbeitung erfolgt priorisiert nach Relevanz, Nutzungshäufigkeit und rechtlicher Bedeutung.

Kontakt und Feedback

Wir nehmen Rückmeldungen zur Barrierefreiheit ernst. Bitte wenden Sie sich bei Hinweisen oder Schwierigkeiten mit der Anwendung an:
Telefon: 02364 92 400
E-Mail: info@stadtwerke-haltern.de

Alle Mitteilungen werden geprüft und fließen in die laufende Verbesserung der Website ein.

Marktüberwachungsbehörden

Das BFSG verpflichtet uns zur Veröffentlichung dieser Erklärung und zur Gewährleistung der Barrierefreiheit. Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Webseite nicht den gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen entspricht, können Sie dies der zuständigen Marktüberwachungsbehörde melden.

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) hat mit Inkrafttreten des Staatsvertrags am 26.09.2025 ihre Arbeit aufgenommen.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 28 92 30 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de

Schreiben der Deutschen Messwesen zum Smart-Meter-Einbau

Uns ist bekannt geworden, dass die Deutsche Messwesen GmbH derzeit einige Kundinnen und Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Haltern am See GmbH anschreibt. Vergleichbare Schreiben werden derzeit auch an Verbraucherinnen und Verbraucher in anderen Regionen Deutschlands versandt.

Bei der Deutschen Messwesen handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Das Unternehmen ist unabhängig von der Stadtwerke Haltern am See GmbH tätig.

Die Deutsche Messwesen GmbH wirbt darin für den Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) und erweckt mit dem Schreiben den irreführenden Eindruck, dass der Kunde / die Kundin dazu verpflichtet sei.

Vor diesem Hintergrund weisen wir auf Folgendes hin:
Sie sind nicht verpflichtet, aufgrund dieses Schreibens einen Vertrag mit der Deutschen Messwesen GmbH abzuschließen und / oder dort den Einbau eines Smart Meters zu beauftragen. Lassen Sie sich daher nicht von in den Schreiben gemachten, angeblichen Angeboten verunsichern.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die Stadtwerke Haltern am See GmbH für den gesetzlich vorgesehenen Einbau intelligenter Messsysteme in ihrem Netzgebiet verantwortlich. Ist bei Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Einbau eines intelligenten Messsystems vorgesehen, müssen Sie nicht selbst tätig werden. Sie haben keine Handlungspflicht. Vielmehr ist Adressat der Ausstattungspflicht nach § 29MsbG in den dort normierten Fällen der grundzuständige Messstellenbetreiber, aber keinesfalls der Kunden/ die Kundin.

Grundsätzlich besteht für Sie – losgelöst vom vorbeschriebenen gesetzlich Smart Meter Ausbau – auch die Möglichkeit, einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wählen. In diesem Fall ist jedoch der Abschluss eines gesonderten Vertrages über den Messstellenbetrieb erforderlich.

Sollte bei Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts ein Zählerwechsel anstehen, werden Sie daher von der Stadtwerke Haltern am See GmbH rechtzeitig informiert.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, sich vor einem Wechsel bzw. Vertragsschluss den konkreten Vertrag, insbesondere die damit einhergehenden Kosten, die Vertragslaufzeiten, Kündigungsbedingungen sowie weiteren Vertragsbedingungen sorgfältig anzuschauen und zu überprüfen.

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