Einspeisung und
Erzeugungsanlagen

Informationen für die Anmeldung und den Betrieb Ihrer PV- oder Erzeugungsanlage.

Fragen zur Anmeldung einer Photovoltaik-Anlage

Wie alle Netzbetreiber verzeichnen auch wir aktuell einen Run auf PV-Anlagen. Wir begrüßen es, dass so viele Menschen die Energiewende durch das Einspeisen von nachhaltig erzeugtem Strom unterstützen. Die Bearbeitung der Anträge ist allerdings mit großem Aufwand verbunden. Jede Anfrage geht bei uns in die Berechnung des Stromnetzes ein und wird daraufhin geprüft, ob die vorhandenen Netze ausreichend dimensioniert sind und/oder Maßnahmen ergriffen werden können oder müssen, die zusätzliche Leistung aufzunehmen. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass einige Wochen vergehen können, bis Sie von uns eine Antwort erhalten. Sie können aber sicher sein, dass alle Anträge bei uns so schnell wie möglich und der Reihe nach bearbeitet werden.

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an unseren PV-Koordinator Walter Brettschneider. Sie erreichen ihn telefonisch von Montag bis Freitag unter 02364 9240-127 oder per Mail unter: walter.brettschneider@stadtwerke-haltern.de

Zählerstände

Die Firma ASP Agentur NRW KG aus Unna ist von uns mit der Beschaffung der Zählerstände für die Einspeisung beauftragt. Mitte Dezember erhalten Sie wie gewohnt ein Schreiben durch die vorgenannte Firma mit Informationen, wie die Übermittlung Ihrer Zählerstände für die Einspeisung erfolgt.

Stammdatenabfrage für Einspeiser

Aufgrund aktueller Rechtsprechungen sind wir verpflichtet, eine Stammdatenabfrage unserer Kunden mit Einspeiseanlagen durchzuführen. Dies ist notwendig, damit wir den Einspeisern nach einer Systemumstellung weiterhin Vergütungsgutschriften zukommen lassen können. Die Abfrage unterliegt den strengen Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das dazugehörige Datenstammblatt für Gutschriftsverfahren kann hier heruntergeladen werden. Wir bitten die Einspeiser, das Datenblatt an unsere Firmenadresse oder per Mail zurückzusenden.

einspeisung@stadtwerke-haltern.de

Dezentrale Erzeugung von Strom

Durch die Erzeugung von Erneuerbaren Energien schonen wir die Umwelt und machen den nächsten Schritt in Richtung Energiewende. Wir wollen Ihnen den Anschluss und die Inbetriebnahme Ihrer Anlage an unser Netz schnell und unkompliziert ermöglichen. Sie helfen uns dabei, indem Sie die unten aufgeführten Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben einreichen. Am besten per Mail an:

erzeugungsanlagen@stadtwerke-haltern.de

Alle weiteren Informationen tauschen wir mit Ihnen im Bearbeitungsprozess aus.

 

Informationen zur notwendigen Registrierung im Marktstammdatenregister finden Sie in diesem Merkblatt. 

Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 800 VA

Sie sind gemäß § 19 Abs. 3 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) verpflichtet, Ihre steckerfertige PV-Anlage bei uns als örtlichem Verteilnetzbetreiber anzumelden. Bitte nutzen Sie dazu dieses Formular:

Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage

Schreiben der Deutschen Messwesen zum Smart-Meter-Einbau

Uns ist bekannt geworden, dass die Deutsche Messwesen GmbH derzeit einige Kundinnen und Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Haltern am See GmbH anschreibt. Vergleichbare Schreiben werden derzeit auch an Verbraucherinnen und Verbraucher in anderen Regionen Deutschlands versandt.

Bei der Deutschen Messwesen handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Das Unternehmen ist unabhängig von der Stadtwerke Haltern am See GmbH tätig.

Die Deutsche Messwesen GmbH wirbt darin für den Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) und erweckt mit dem Schreiben den irreführenden Eindruck, dass der Kunde / die Kundin dazu verpflichtet sei.

Vor diesem Hintergrund weisen wir auf Folgendes hin:
Sie sind nicht verpflichtet, aufgrund dieses Schreibens einen Vertrag mit der Deutschen Messwesen GmbH abzuschließen und / oder dort den Einbau eines Smart Meters zu beauftragen. Lassen Sie sich daher nicht von in den Schreiben gemachten, angeblichen Angeboten verunsichern.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die Stadtwerke Haltern am See GmbH für den gesetzlich vorgesehenen Einbau intelligenter Messsysteme in ihrem Netzgebiet verantwortlich. Ist bei Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Einbau eines intelligenten Messsystems vorgesehen, müssen Sie nicht selbst tätig werden. Sie haben keine Handlungspflicht. Vielmehr ist Adressat der Ausstattungspflicht nach § 29MsbG in den dort normierten Fällen der grundzuständige Messstellenbetreiber, aber keinesfalls der Kunden/ die Kundin.

Grundsätzlich besteht für Sie – losgelöst vom vorbeschriebenen gesetzlich Smart Meter Ausbau – auch die Möglichkeit, einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wählen. In diesem Fall ist jedoch der Abschluss eines gesonderten Vertrages über den Messstellenbetrieb erforderlich.

Sollte bei Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts ein Zählerwechsel anstehen, werden Sie daher von der Stadtwerke Haltern am See GmbH rechtzeitig informiert.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, sich vor einem Wechsel bzw. Vertragsschluss den konkreten Vertrag, insbesondere die damit einhergehenden Kosten, die Vertragslaufzeiten, Kündigungsbedingungen sowie weiteren Vertragsbedingungen sorgfältig anzuschauen und zu überprüfen.