Grund- und
Ersatzversorgung Gas

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Grund- und Ersatzversorgung

Allgemeiner Tarif für die Grundversorgung mit Erdgas
Die Stadtwerke Haltern am See GmbH (Stadtwerke) bietet Erdgas gemäß der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26.10.2006, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1631) geändert worden ist, einschließlich der „Ergänzenden Bedingungen“ der Stadtwerke und diesen Allgemeinen Tarifen an. Sie gelten ebenfalls für die Grund- und Ersatzversorgung gemäß §§ 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die neuen Tarife gelten ab dem 1. April 2024 und enthalten die Umsatzsteuer (19 %). Gleichzeitig treten die bisherigen Tarife außer Kraft. Der Allgemeine Gastarif gilt für das Netzgebiet der Stadtwerke Haltern am See GmbH.

Tarif für die Ersatzversorgung mit Erdgas
Ersatzversorgung im Sinne des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, sofern Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck Gas beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Belieferung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzversorgung i. S. d. § 38 EnWG erfolgt für maximal drei Monate zu den nachfolgenden Preisen der Ersatzversorgung.

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Tarifwechsel für
Gastarife

Neben dem Allgemeinen Gastarif bieten wir auch das vorteilhafte PRIVATgas an. Ein Wechsel, der sich lohnt. PRIVATgas wird ausschließlich an Haushalte im Netzgebiet der Stadtwerke Haltern am See geliefert. Prüfen Sie in aller Ruhe, welches Angebot zu Ihnen passt. Auf Wunsch beraten wir Sie gerne.

Schreiben der Deutschen Messwesen zum Smart-Meter-Einbau

Uns ist bekannt geworden, dass die Deutsche Messwesen GmbH derzeit einige Kundinnen und Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Haltern am See GmbH anschreibt. Vergleichbare Schreiben werden derzeit auch an Verbraucherinnen und Verbraucher in anderen Regionen Deutschlands versandt.

Bei der Deutschen Messwesen handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Das Unternehmen ist unabhängig von der Stadtwerke Haltern am See GmbH tätig.

Die Deutsche Messwesen GmbH wirbt darin für den Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) und erweckt mit dem Schreiben den irreführenden Eindruck, dass der Kunde / die Kundin dazu verpflichtet sei.

Vor diesem Hintergrund weisen wir auf Folgendes hin:
Sie sind nicht verpflichtet, aufgrund dieses Schreibens einen Vertrag mit der Deutschen Messwesen GmbH abzuschließen und / oder dort den Einbau eines Smart Meters zu beauftragen. Lassen Sie sich daher nicht von in den Schreiben gemachten, angeblichen Angeboten verunsichern.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die Stadtwerke Haltern am See GmbH für den gesetzlich vorgesehenen Einbau intelligenter Messsysteme in ihrem Netzgebiet verantwortlich. Ist bei Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Einbau eines intelligenten Messsystems vorgesehen, müssen Sie nicht selbst tätig werden. Sie haben keine Handlungspflicht. Vielmehr ist Adressat der Ausstattungspflicht nach § 29MsbG in den dort normierten Fällen der grundzuständige Messstellenbetreiber, aber keinesfalls der Kunden/ die Kundin.

Grundsätzlich besteht für Sie – losgelöst vom vorbeschriebenen gesetzlich Smart Meter Ausbau – auch die Möglichkeit, einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wählen. In diesem Fall ist jedoch der Abschluss eines gesonderten Vertrages über den Messstellenbetrieb erforderlich.

Sollte bei Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts ein Zählerwechsel anstehen, werden Sie daher von der Stadtwerke Haltern am See GmbH rechtzeitig informiert.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, sich vor einem Wechsel bzw. Vertragsschluss den konkreten Vertrag, insbesondere die damit einhergehenden Kosten, die Vertragslaufzeiten, Kündigungsbedingungen sowie weiteren Vertragsbedingungen sorgfältig anzuschauen und zu überprüfen.

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