Grund- und
Ersatzversorgung Strom

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Grund- und Ersatzversorgung

Allgemeiner Stromtarif für die Grundversorgung
Die Stadtwerke Haltern am See bieten auch weiterhin einen „Allgemeinen Tarif“ an. Die im Preisblatt genannten Preise gelten für die Grundversorgung von Haushaltskunden gemäß §§ 36 des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Stromlieferung erfolgt auf Basis der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz vom 26.10.2006 (Strom-Grundversorgungsverordnung – StromGVV) und der dazugehörenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Haltern am See GmbH. Das Stromentgelt setzt sich aus einem Arbeitspreis für die vom Kunden im Abrechnungszeitraum bezogene elektrische Arbeit (kWh) und einem Grundpreis (u. a. für Messung, Abrechnung und Inkasso) zusammen.

Tarif für die Ersatzversorgung
Ersatzversorgung im Sinne des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, sofern Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Belieferung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzversorgung i. S. d. § 38 EnWG erfolgt für maximal drei Monate zu den nachfolgenden Preisen der Ersatzversorgung.

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Tarifwechsel für
Stromtarife

Neben dem Allgemeinen Stromtarif und der Grund- und Ersatzversorgung bieten wir auch den vorteilhaften PRIVATstrom an. Ein Wechsel, der sich lohnt. PRIVATstrom wird ausschließlich an private Verbrauchsstellen im Netzgebiet der Stadtwerke Haltern am See GmbH geliefert. Prüfen Sie in aller Ruhe, welche Preisregelung zu Ihnen passt.

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