Ihr E-Auto
zuhause aufladen.

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Zuhause für nur 29,85 Cent pro kWh laden

Der Tarifpreis gilt für Ihren gesamten Haushaltsverbrauch.

Profitieren Sie vom Tarif MOBILstrom

Laden Sie ihr E-Auto sicher und bequem zuhause. Mit unserem Tarif MOBILstrom sind Sie dabei zuverlässig aufgestellt.

Mit der eigenen Wallbox schnell und einfach laden

Nachts laden, morgens durchstarten. Eine Ladestation in Ihrer Garage oder auf einem Stellplatz sorgt für einen schnellen und einfachen Ladevorgang. 

MOBILstrom

Mit unserem Tarif MOBILstrom laden Sie Ihr E-Auto und versorgen zugleich Ihren Haushalt über nur einen Stromzähler. Der für diesen Tarif gelieferte Strom stammt aus Wasser- und Windkraftanlagen. Herkunft, Zeitraum und Nachweis finden Sie im verlinkten Zertifikat. Die Konditionen gelten zugleich für den gesamten Stromverbrauch Ihres Haushaltes. Für diesen Tarif müssen Sie den Besitz eines Elektroautos nachweisen und aufgrund regionaler Preisfairness können wir den Tarif nur in Haltern am See anbieten. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot für Ihre Region!

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Schreiben der Deutschen Messwesen zum Smart-Meter-Einbau

Uns ist bekannt geworden, dass die Deutsche Messwesen GmbH derzeit einige Kundinnen und Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Haltern am See GmbH anschreibt. Vergleichbare Schreiben werden derzeit auch an Verbraucherinnen und Verbraucher in anderen Regionen Deutschlands versandt.

Bei der Deutschen Messwesen handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Das Unternehmen ist unabhängig von der Stadtwerke Haltern am See GmbH tätig.

Die Deutsche Messwesen GmbH wirbt darin für den Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) und erweckt mit dem Schreiben den irreführenden Eindruck, dass der Kunde / die Kundin dazu verpflichtet sei.

Vor diesem Hintergrund weisen wir auf Folgendes hin:
Sie sind nicht verpflichtet, aufgrund dieses Schreibens einen Vertrag mit der Deutschen Messwesen GmbH abzuschließen und / oder dort den Einbau eines Smart Meters zu beauftragen. Lassen Sie sich daher nicht von in den Schreiben gemachten, angeblichen Angeboten verunsichern.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die Stadtwerke Haltern am See GmbH für den gesetzlich vorgesehenen Einbau intelligenter Messsysteme in ihrem Netzgebiet verantwortlich. Ist bei Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Einbau eines intelligenten Messsystems vorgesehen, müssen Sie nicht selbst tätig werden. Sie haben keine Handlungspflicht. Vielmehr ist Adressat der Ausstattungspflicht nach § 29MsbG in den dort normierten Fällen der grundzuständige Messstellenbetreiber, aber keinesfalls der Kunden/ die Kundin.

Grundsätzlich besteht für Sie – losgelöst vom vorbeschriebenen gesetzlich Smart Meter Ausbau – auch die Möglichkeit, einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wählen. In diesem Fall ist jedoch der Abschluss eines gesonderten Vertrages über den Messstellenbetrieb erforderlich.

Sollte bei Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts ein Zählerwechsel anstehen, werden Sie daher von der Stadtwerke Haltern am See GmbH rechtzeitig informiert.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, sich vor einem Wechsel bzw. Vertragsschluss den konkreten Vertrag, insbesondere die damit einhergehenden Kosten, die Vertragslaufzeiten, Kündigungsbedingungen sowie weiteren Vertragsbedingungen sorgfältig anzuschauen und zu überprüfen.