Hausanschlüsse
Strom - Gas - Wasser

Wir schließen Sie sicher an Halterns Versorgungsnetze an.

Neuanschlüsse

Die Stadtwerke Haltern am See betreiben die Netze für Strom und Erdgas in Haltern am See. Gerne schließen wir Ihr Gebäude an unsere Netze an, sodass Sie zuverlässig mit Energie versorgt werden können.

Für die Bearbeitung des Antrags ist die Zusendung eines Lageplans und eines Kellergrundrisses erforderlich, aus dem die Lage des Hausanschlussraumes hervorgeht. Weiterhin sollten Sie uns die zu erwartende Leistung und eventuelle Eigenleistungen mitteilen, da grundsätzlich die Durchführung von Tiefbauarbeiten auf Ihrem Grundstück in Eigenregie möglich ist. Nach der Kalkulation des Angebotes erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot über die Kosten des Hausanschlusses. Hierbei handelt es sich um ein Festpreisangebot.

Die Stadtwerke Haltern am See richten nach der Annahme des Angebotes den Auftrag ein und werden in Absprache mit den übrigen Versorgungsträgern (Gelsenwasser, Telekom) sowie in Abhängigkeit vom Baufortschritt die Erstellung der Anschlüsse errichten. Die Koordination der Termine wird durch die Stadtwerke Haltern am See vorgenommen.

Bitte beachten Sie:
  • Die Hausanschlusskosten sind die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses von der Hauptleitung bis in das Gebäude.
  • Der Baukostenzuschuss ist die Beteiligung des Anschlussnehmers an den Verlegungskosten der Hauptleitung.

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Wichtige Hinweise

Das Energiewirtschaftsgesetz fordert die Entflechtung der Unternehmensbereiche Netzbetrieb und Vertrieb. Haben Sie sich schon überlegt, wer Sie nach der Herstellung des Hausanschlusses mit Strom bzw. Erdgas beliefern soll? Schließen Sie schnellstmöglich einen Energieliefervertrag ab.

Beginnt die Energielieferung eines Haushaltskunden, ohne dass dieser einen Energieliefervertrag abgeschlossen hat, so erfolgt eine Ersatzversorgung durch die Stadtwerke Haltern am See als Grundversorger. Die Ersatzversorgung wird entweder durch einen Energielieferungsvertrag abgelöst oder geht spätestens nach drei Monaten in die Grundversorgung über. Diese Vertragsverhältnisse werden dem Kunden umgehend durch die Stadtwerke Haltern am See schriftlich bestätigt.

Schreiben der Deutschen Messwesen zum Smart-Meter-Einbau

Uns ist bekannt geworden, dass die Deutsche Messwesen GmbH derzeit einige Kundinnen und Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Haltern am See GmbH anschreibt. Vergleichbare Schreiben werden derzeit auch an Verbraucherinnen und Verbraucher in anderen Regionen Deutschlands versandt.

Bei der Deutschen Messwesen handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Das Unternehmen ist unabhängig von der Stadtwerke Haltern am See GmbH tätig.

Die Deutsche Messwesen GmbH wirbt darin für den Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) und erweckt mit dem Schreiben den irreführenden Eindruck, dass der Kunde / die Kundin dazu verpflichtet sei.

Vor diesem Hintergrund weisen wir auf Folgendes hin:
Sie sind nicht verpflichtet, aufgrund dieses Schreibens einen Vertrag mit der Deutschen Messwesen GmbH abzuschließen und / oder dort den Einbau eines Smart Meters zu beauftragen. Lassen Sie sich daher nicht von in den Schreiben gemachten, angeblichen Angeboten verunsichern.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die Stadtwerke Haltern am See GmbH für den gesetzlich vorgesehenen Einbau intelligenter Messsysteme in ihrem Netzgebiet verantwortlich. Ist bei Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Einbau eines intelligenten Messsystems vorgesehen, müssen Sie nicht selbst tätig werden. Sie haben keine Handlungspflicht. Vielmehr ist Adressat der Ausstattungspflicht nach § 29MsbG in den dort normierten Fällen der grundzuständige Messstellenbetreiber, aber keinesfalls der Kunden/ die Kundin.

Grundsätzlich besteht für Sie – losgelöst vom vorbeschriebenen gesetzlich Smart Meter Ausbau – auch die Möglichkeit, einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wählen. In diesem Fall ist jedoch der Abschluss eines gesonderten Vertrages über den Messstellenbetrieb erforderlich.

Sollte bei Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts ein Zählerwechsel anstehen, werden Sie daher von der Stadtwerke Haltern am See GmbH rechtzeitig informiert.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, sich vor einem Wechsel bzw. Vertragsschluss den konkreten Vertrag, insbesondere die damit einhergehenden Kosten, die Vertragslaufzeiten, Kündigungsbedingungen sowie weiteren Vertragsbedingungen sorgfältig anzuschauen und zu überprüfen.