Im Medical Center unmittelbar neben dem Bahnhof werden ca. acht Arztpraxen und eine Apotheke sowie Dienstleistungen rund um die Gesundheit ein Zuhause finden. Die Architekten Wannenmacher und Möller aus Bielefeld überzeugten mit ihrem Entwurf eines dreigeschossigen Gebäudes mit innenliegenden Gesundheitsforum das Preisgericht des Architektenwettbewerbs. Der Bauantrag wurde im 3. Quartal 2025 eingereicht und wartet derzeit auf die Genehmigung.


Die Architekten Wannenmacher und Möller aus Bielefeld haben den Architektenwettbewerb gewonnen und sind mit der Realisierung beauftragt. Sobald der Bauantrag genehmigt ist, kann mit den weiteren Leistungsphasen gestartet werden.
Ausreichende Stellplätze für PKW und Fahrräder werden in einem angrenzenden Parkhaus entstehen.
Die Energieversorgung des Gebäudes werden wir mit einem hohen Anteil an regenerativen Energien sicherstellen. Eine entsprechend dimensionierte Klimatisierung werden wir einplanen. Gebäudetechnik und Wärmedämmung werden den modernsten Standards entsprechen.
Wir beabsichtigen, die entstehenden Flächen grundsätzlich nur zu vermieten. Einer Beteiligung an einem Eigentumsmodell stehen wir offen gegenüber.
Wir orientieren uns grundsätzlich am Marktpreis. Mietverträge werden wir individuell aushandeln, weil es bei dieser Objektart auf die individuellen Bedürfnisse der Mieter ankommen wird, die mit unseren Vorstellungen in Einklang zu bringen sind.
Für Arztpraxen und gesundheitsnahe Dienstleistungsbetriebe stehen Flächen zwischen 120 und 630 Quadratmetern zur Verfügung. Im Erdgeschoss ist u.a. eine Apotheke vorgesehen.
Die finalen Pläne und damit auch die Größen der Praxen wurden mit dem Bauantrag eingereicht. Jeder Mieter kann seine eigenen Gestaltungswünsche auf gegebener Mietfläche realisieren. Selbst die Trockenbauwände können nach Ihren Vorstellungen unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben positioniert werden. Lediglich die Sanitäranlagen sowie Ein- und Ausgänge sind fix vorgegeben.
Falls Sie Fragen zu diesem Projekt haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: info@feg-haltern.de
Uns ist bekannt geworden, dass die Deutsche Messwesen GmbH derzeit einige Kundinnen und Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Haltern am See GmbH anschreibt. Vergleichbare Schreiben werden derzeit auch an Verbraucherinnen und Verbraucher in anderen Regionen Deutschlands versandt.
Bei der Deutschen Messwesen handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Das Unternehmen ist unabhängig von der Stadtwerke Haltern am See GmbH tätig.
Die Deutsche Messwesen GmbH wirbt darin für den Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) und erweckt mit dem Schreiben den irreführenden Eindruck, dass der Kunde / die Kundin dazu verpflichtet sei.
Vor diesem Hintergrund weisen wir auf Folgendes hin:
Sie sind nicht verpflichtet, aufgrund dieses Schreibens einen Vertrag mit der Deutschen Messwesen GmbH abzuschließen und / oder dort den Einbau eines Smart Meters zu beauftragen. Lassen Sie sich daher nicht von in den Schreiben gemachten, angeblichen Angeboten verunsichern.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die Stadtwerke Haltern am See GmbH für den gesetzlich vorgesehenen Einbau intelligenter Messsysteme in ihrem Netzgebiet verantwortlich. Ist bei Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Einbau eines intelligenten Messsystems vorgesehen, müssen Sie nicht selbst tätig werden. Sie haben keine Handlungspflicht. Vielmehr ist Adressat der Ausstattungspflicht nach § 29MsbG in den dort normierten Fällen der grundzuständige Messstellenbetreiber, aber keinesfalls der Kunden/ die Kundin.
Grundsätzlich besteht für Sie – losgelöst vom vorbeschriebenen gesetzlich Smart Meter Ausbau – auch die Möglichkeit, einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wählen. In diesem Fall ist jedoch der Abschluss eines gesonderten Vertrages über den Messstellenbetrieb erforderlich.
Sollte bei Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts ein Zählerwechsel anstehen, werden Sie daher von der Stadtwerke Haltern am See GmbH rechtzeitig informiert.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, sich vor einem Wechsel bzw. Vertragsschluss den konkreten Vertrag, insbesondere die damit einhergehenden Kosten, die Vertragslaufzeiten, Kündigungsbedingungen sowie weiteren Vertragsbedingungen sorgfältig anzuschauen und zu überprüfen.